Diese Information richtet sich in erster Linie an die Erziehungsberechtigten von Kindern, die in der Zeit vom 01.10.2019 bis einschließlich 30.09.2020 geboren worden sind. Alle Kinder dieses Alters werden im Jahr 2026 schulpflichtig und müssen von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Die Erziehungsberechtigten erhalten im August 2025 die Anmeldeunterlagen und weitere Informationen.
Für Kinder, die ab 01.10.2020 geboren sind, können die Erziehungsberechtigten bei uns einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Bitte bringen Sie an einem der Anmeldetage dafür die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit. Für eine Aufnahme in die Grundschule muss Ihr Kind schulfähig sein. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Eine Einladung zur schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie automatisch nach der Anmeldung bei der Grundschule vom Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Mehr Informationen zur Einschulung Ihres Kindes finden Sie hier